Mittagsruhe, Nachtruhe und gegenseitige Rücksichtnahme am Tag: Wer in belebten Mehrfamilienhäusern lebt, legt auf diese Aspekte meist einen besonderen Wert. Doch während Hundegebell, Rasenmähergeräusche oder laute Partymusik in der Nacht nicht hingenommen werden müssen, ist Kinderlärm auch in Ruhezeiten meist zu dulden. Eine essentielle Rolle spielt hier das Kindesalter.
Baby, Kleinkind oder Teenager: Das macht den Unterschied!
Ob ein neugeborenes Baby schreit oder ein Jugendlicher mit seinen Freunden durch die Wohnung stampft, macht einen großen Unterschied bei der Beurteilung einer Lärmbelästigung. So ist Kinderlärm erlaubt, wenn es sich um Babys oder sehr kleine Kinder handelt; Jugendliche hingegen dürfen während der Ruhezeiten, wie auch Erwachsene, nur in Zimmerlautstärke kommunizieren, musizieren oder Musik hören. Gesetzlich festgelegt ist die Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeitspanne ist Babylärm auch nicht immer vermeidbar. Können andere Mieter nachweisen, dass die Eltern ihre schreienden Nachwuchs ignorieren, ist eine Mietminderung oder gar eine Lärm-Unterlassungsklage möglich. Diesen Nachweis zu erbringen, gestaltet sich in der Realität jedoch schwierig. Mehr rund um den Alltag mit Kindern lesen Sie im Mamablog Kinderalltag.de.
Unzumutbarer Lärm ist nicht erlaubt
Ganz klar verboten ist das Rollschuhfahren von Kindern auf Gemeinschaftsfluren oder gar in der Wohnung. Dasselbe gilt für den lautstarken Bolzplatzbesuch von Jugendlichen nach 18:00 Uhr oder sogar spät in der Nacht. Das Spielen von Musikinstrumenten ist Kindern und Jugendlichen gleichermaßen erlaubt. Dabei dürfen verstärkende Instrumente wie eine E-Gitarre nur auf Zimmerlautstärke gestellt werden, während die schnell als lästig empfundenen Instrumente wie ein Schlagzeug nur wenige Stunden gespielt werden dürfen. Ist in der Hausordnung eine Mittagsruhe festgelegt, so ist diese einzuhalten. Eine allgemein gültige, gesetzliche Mittagsruhezeit gibt es allerdings nicht – und auch Babygeschrei kann währenddessen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.